Asbest ist mit blossem Auge nicht erkennbar. Was man sehen kann, ist das Material, in dem Asbest verbaut wurde. Für Eigentümer und Bewohner älterer Schweizer Gebäude ist daher die Frage entscheidend: Welche Materialien enthalten typischerweise Asbest – und was tue ich, wenn ich Verdacht habe?
Wann wurde Asbest in der Schweiz verbaut?
In der Schweiz wurde Asbest bis zum Verbot von 1990 (ChemV) intensiv eingesetzt. Die Hochphase lag zwischen 1960 und 1985. Gebäude, die in dieser Epoche gebaut oder saniert wurden, sind am häufigsten betroffen. Nach 1990 darf Asbest nicht mehr verbaut werden – aber bestehende Einbauten bleiben bis zur Sanierung bestehen.
Typische asbesthaltige Materialien in Schweizer Gebäuden
Bodenbeläge
Vinylbodenbeläge und Linoleum aus den 1960er bis 1980er Jahren sind einer der häufigsten Asbestfundorte in Schweizer Altbauten. Nicht der Belag selbst, sondern der darunter liegende Klebstoff (Teerklebstoff) enthält oft Asbest. Diese Kombination findet sich häufig in:
- Küchen und Badezimmern von Mehrfamilienhäusern
- Korridoren und Treppenhäusern
- Kellern und Waschküchen
Eternit – Fassaden und Dächer
Eternit ist der in der Schweiz bekannteste Asbestzement-Markenname. Eternit AG (heute Swisspearl) stellte bis 1990 Platten mit Asbestfasern her. Typische Eternit-Produkte:
- Fassadenplatten (Wellplatten, Flachplatten, Schindeln)
- Dachplatten und Dachrinnen
- Garagen, Gartenhäuschen, Nebengebäude
- Blumenkästen und Rohrsysteme
Gut zu wissen: Eternitplatten in gutem Zustand setzen in der Regel keine Fasern frei, solange sie nicht beschädigt oder bearbeitet werden. Gefährlich wird es erst beim Rückbau oder bei verwitterten Platten.
Spachtelmassen und Putze
Spachtelmassen, die bis in die 1980er Jahre eingesetzt wurden, können Chrysotilasbest enthalten. Besonders betroffen sind:
- Fugenspachtelung bei Gipskartonplatten
- Oberflächenspachtelungen an Wänden und Decken
- Stukkaturen und Texturen
Rohrisolierungen
In Heizungs- und Sanitärleitungen wurden bis 1990 Asbestisolierungen eingesetzt. Diese finden sich häufig in:
- Kellern und Heizräumen
- Liftschächten
- Industriegebäuden
Rohrisolierungen aus Asbest gehören zur Kategorie des schwach gebundenen Asbests und sind besonders gefährlich, weil Fasern leicht freigesetzt werden können.
Was tun bei Verdacht?
Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Gebäude asbesthaltige Materialien vorhanden sind, gilt folgendes Vorgehen:
- Nichts berühren oder bearbeiten. Solange asbesthaltige Materialien intakt und in gutem Zustand sind, besteht keine unmittelbare Gefahr. Gefährlich wird es erst bei Beschädigung oder Bearbeitung.
- Handwerker informieren. Kein Handwerker darf an verdächtigen Materialien arbeiten, bevor ein Asbestbefund vorliegt. Informieren Sie Ihre Handwerker proaktiv.
- Probennahme durch Fachkraft. Lassen Sie eine Probe durch eine ausgebildete Fachkraft nach SIA 416/1 entnehmen und in einem akkreditierten Labor analysieren.
- Befundbericht abwarten. Das Laborergebnis liegt nach 3–5 Werktagen vor. Erst danach können Sanierungsmassnahmen konkret geplant werden.
Die Rolle der SUVA
Die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) reguliert den Umgang mit Asbest am Arbeitsplatz. Die SUVA-Richtlinie 1903 legt fest, welche Arbeiten mit Asbest welcher Gefährdungsklasse entsprechen und welche Schutzmassnahmen erforderlich sind. Für Hauseigentümer ist wichtig: Handwerksbetriebe dürfen Aufträge ohne Asbestabklärung ablehnen – und tun das zunehmend, um sich zu schützen.
Fazit
Asbest erkennen bedeutet, die richtigen Materialien zu kennen – nicht, Asbest mit eigenen Augen zu sehen. Bei Gebäuden vor 1990 empfehlen wir grundsätzlich eine professionelle Vorabklärung, bevor Renovierungs- oder Umbauarbeiten beginnen.
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