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BL · Basel-Landschaft

Asbestsanierung in Allschwil

Lokale Asbestabklärung, -sanierung und -entsorgung für Allschwil (Basel-Landschaft). SUVA-konform, dokumentiert und transparent.

Asbest in Allschwil

Als bevölkerungsreichste Gemeinde Basellands grenzt Allschwil direkt an Basel und weist einen hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern und Reihenhaussiedlungen aus den 1960er bis 1980er Jahren auf. Gerade in dieser Bauperiode wurden Vinylbodenbeläge und Eternit intensiv eingesetzt. Bei Renovierungen in Allschwil ist eine Vorabklärung auf Asbest fast immer empfehlenswert. Zuständige Baubehörde für Baubewilligungen ist die Gemeindeverwaltung Allschwil, übergeordnet die Bau- und Umweltschutzdirektion Baselland (bdkbl.ch).

Häufige Asbestmaterialien

  • Vinylbodenbeläge und Bitumenklebstoffe in Mehrfamilienhäusern
  • Eternit-Fassadenplatten an Reihenhäusern
  • Spachtelmassen und Gipskartonplatten (ältere Typen)
  • Dachrandabschlüsse und Garagen aus Asbestzement
Bauepochen in Allschwil

Allschwil verzeichnete in den 1960er bis 1980er Jahren ein starkes Wachstum. Grosse Teile des heutigen Wohnbestands stammen aus dieser Epoche und sind potenziell von Asbest betroffen. Typisch sind Reihenhaussiedlungen und Mehrfamilienhäuser aus den 1970er Jahren, die heute im Sanierungs- oder Wiederverkaufsalter sind.

Häufige Fragen zu Allschwil

Welche Baubehörde ist in Allschwil für Asbestsanierungen zuständig?
Allschwil liegt im Kanton Basel-Landschaft. Baubewilligungen für Umbauarbeiten werden bei der Gemeindeverwaltung Allschwil eingereicht. Bei grösseren Projekten ist die Bau- und Umweltschutzdirektion Baselland (bdkbl.ch) einzubeziehen. Die Arbeitssicherheit bei Asbestsanierungen regelt die SUVA (suva.ch) kantonsübergreifend.
Sind Reihenhäuser in Allschwil besonders von Asbest betroffen?
Ja. Die Reihenhaussiedlungen aus den 1970er Jahren in Allschwil wurden mit typischen Asbestmaterialien dieser Epoche gebaut: Vinylbodenbeläge auf schwarzem Bitumenkleber, Eternit-Fassadenplatten und Garagendächer aus Asbestzement. Da viele dieser Gebäude jetzt renoviert werden, ist eine Vorabklärung vor Baubeginn fast immer angezeigt.
Muss der Vermieter die Mieter über Asbest in Allschwil informieren?
Wenn Asbestmaterial in einer Mietwohnung entdeckt wird und Sanierungsarbeiten geplant sind, muss der Vermieter die Mieter vorab informieren. Intaktes, gebundenes Asbest, das nicht bearbeitet wird, muss nicht unmittelbar saniert werden. Sobald Arbeiten geplant sind, die das Material berühren, ist die Information der Bewohner und die Beauftragung einer SUVA-anerkannten Fachkraft Pflicht.

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