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Unsere Leistungen

Vom ersten Verdacht bis zur dokumentierten Entsorgung — unsere Partnerbetriebe begleiten Sie durch den gesamten Sanierungsprozess. Alle Arbeiten erfolgen nach EKAS-Richtlinie 6503.

Schweizer Rechtsrahmen

Alle Partnerbetriebe in unserem Netzwerk arbeiten gemäss EKAS-Richtlinie 6503, VVEA Art. 35 und ChemRRV (SR 814.81). Die Dokumentation richtet sich nach SIA 416/1. In Basel-Stadt sind das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI), in Basel-Landschaft die Bau- und Umweltschutzdirektion zuständig.

Bereit für Ihre Asbestabklärung?

Kostenlose Vermittlung per E-Mail — wir verbinden Sie werktags innert 24 Stunden mit dem passenden Partnerbetrieb.