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Asbestsanierung Basel – SUVA-konforme Entfernung und Entsorgung

Professionelle Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigem Material gemäss SUVA-Richtlinie 1903 und VVEA. Von der Kleinmengenentnahme bis zur Vollsanierung – alles aus einer Hand.

Was wir leisten

  • Klassierung der Arbeit gemäss SUVA Richtlinie 1903 (geringfügig, gering, mittel, hoch)
  • Schutzausrüstung und Absaugung nach Gefährdungsklasse
  • Benachrichtigung der SUVA bei anmeldepflichtigen Arbeiten
  • Fachgerechte Verpackung und Deklaration für den Transport
  • Übergabe an zugelassene Deponie (Typ E oder F nach VVEA)
  • Schriftliche Dokumentation und Entsorgungsnachweis
Rechtliche Grundlage: SUVA-Richtlinie 1903; Anmeldepflicht bei Klassen mittel und hoch (14 Tage Vorlauf).
Ablauf

Unser Vorgehen

01

Risikobewertung

Auf Basis der Asbestanalyse legen wir fest, welcher Gefährdungsklasse die Sanierung entspricht. Das bestimmt Schutzausrüstung, Absaugung und Anmeldepflicht.

02

SUVA-Anmeldung (falls erforderlich)

Bei Arbeiten der Klassen mittel und hoch muss die Arbeit der SUVA vorangemeldet werden. Wir erledigen diese Anmeldung für Sie.

03

Sanierung

Das Asbestmaterial wird unter Schutz- und Absaugmassnahmen entfernt, in zugelassene Asbestsäcke verpackt und vollständig deklariert.

04

Entsorgung und Dokumentation

Transport zur bewilligten Deponie, Übergabe mit Wiegeschein. Sie erhalten den vollständigen Entsorgungsnachweis.

Asbestsanierung nach Gemeinde

Wir bieten Asbestsanierung in allen Gemeinden von Basel-Stadt und Baselland an. Klicken Sie auf eine Gemeinde für lokale Informationen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Asbestsanierung in der Schweiz?
Die Kosten hängen von der Menge, dem Materialtyp und der Gefährdungsklasse ab. Orientierungswerte: Kleinsanierungen (z. B. einzelne Bodenplatten) ab CHF 1'500. Mittlere Projekte (Eternit-Dach, Sanierung eines Badezimmers) CHF 5'000 bis CHF 15'000. Grosse Vollsanierungen können CHF 30'000 und mehr kosten. Wir erstellen Ihnen nach Eingang der Analyseergebnisse eine verbindliche Offerte.
Wer darf in der Schweiz Asbest entfernen?
Das hängt von der Gefährdungsklasse ab. Geringfügige Arbeiten (weniger als 1 m² oder 100 g festgebundener Asbest) dürfen unter Schutzmassnahmen auch von Privatpersonen durchgeführt werden. Alle anderen Arbeiten müssen von SUVA-anerkannten Fachkräften ausgeführt werden. Wir beraten Sie zu Ihrem konkreten Fall.
Muss ich die SUVA benachrichtigen?
Bei Asbestsanierungen der Klassen mittel und hoch ist eine Voranmeldung bei der SUVA Pflicht. Die Anmeldefrist beträgt mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn. Wir übernehmen diese Anmeldung für Sie und stellen sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind.
Wie lange dauert eine Asbestsanierung?
Eine geringfügige Sanierung (z. B. einzelne Bodenplatten) dauert einen halben bis einen Tag. Eine mittlere Sanierung (Dach oder Badezimmer) dauert typischerweise 3 bis 5 Arbeitstage. Bei Vollsanierungen grösserer Objekte planen Sie 2 bis 4 Wochen ein. Dazu kommt die Voranmeldefrist von 14 Tagen bei der SUVA.
Muss ich die Wohnung oder das Haus verlassen?
Bei stark freisetzendem (ungebundenem) Asbest und Hochgefährdungsarbeiten ist ein temporärer Auszug erforderlich, da Schleusen eingerichtet werden und Überdruckbereiche entstehen. Bei geringfügigen und geringgefährdenden Arbeiten ist das in der Regel nicht nötig. Wir informieren Sie vorab genau über die erforderlichen Massnahmen.

Bereit für Ihre Asbestabklärung?

Kostenlose Erstberatung per E-Mail. Wir antworten werktags innert 24 Stunden.