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Asbestsanierung Basel – SUVA-konforme Entfernung und Entsorgung

Professionelle Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigem Material gemäss EKAS-Richtlinie 6503 und VVEA. Unsere Partnerbetriebe übernehmen alles von der Kleinmengenentnahme bis zur Vollsanierung – aus einer Hand.

Fachkraft in weissem Tyvek-Schutzanzug entfernt asbesthaltigen Vinylbodenbelag in gesicherter Kontaminationszone

Leistungen unserer Partnerbetriebe

  • Klassierung der Arbeit gemäss EKAS-Richtlinie 6503 (geringfügig, gering, mittel, hoch)
  • Schutzausrüstung und Absaugung nach Gefährdungsklasse
  • Benachrichtigung der SUVA bei anmeldepflichtigen Arbeiten
  • Fachgerechte Verpackung und Deklaration für den Transport
  • Übergabe an zugelassene Deponie gemäss VVEA (Typ B für fest gebundenen, Typ E für schwach gebundenen Asbest)
  • Schriftliche Dokumentation und Entsorgungsnachweis
Rechtliche Grundlage: EKAS-Richtlinie 6503; Anmeldepflicht bei Klassen mittel und hoch (14 Tage Vorlauf).

Was passiert, wenn Sie nicht handeln?

Asbest ohne SUVA-Anmeldung zu entfernen ist strafbar und kann zu hohen Bussgeldern führen.
Freigesetzte Fasern gefährden Handwerker, Mitbewohner und Nachbarn dauerhaft – Mesotheliom-Risiko.
Fehlende Entsorgungsnachweise machen den Sanierungsabschluss rechtlich ungültig.
Unvollständige Sanierungen müssen auf Kosten des Eigentümers wiederholt werden.
Wissen

Gefährdungsklassen nach SUVA

Geringfügige Arbeiten

Unter 1 m² oder 100 g fest gebundener Asbest. Keine SUVA-Anmeldung nötig, aber persönliche Schutzausrüstung ist Pflicht.

Geringgefährdende Arbeiten

Z. B. einzelne Bodenplatten oder Eternitplatten demontieren. SUVA-geschultes Personal und Schutzausrüstung der Klasse P2 erforderlich.

Mittelgefährdende Arbeiten

Z. B. Bodenbelagsanierung oder Fassadenplatten. SUVA-Voranmeldung mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn Pflicht.

Hochgefährdende Arbeiten

Spritzasbest, stark beschädigte Isolierungen. Überdruck-Schleuse, Vollschutzanzug, höchste Sicherheitsstufe – nur Spezialisten.

Ablauf

Unser Vorgehen

01

Risikobewertung

Auf Basis der Asbestanalyse legt der Partnerbetrieb fest, welcher Gefährdungsklasse die Sanierung entspricht. Das bestimmt Schutzausrüstung, Absaugung und Anmeldepflicht.

02

SUVA-Anmeldung (falls erforderlich)

Bei Arbeiten der Klassen mittel und hoch muss die Arbeit der SUVA vorangemeldet werden. Der Partnerbetrieb erledigt diese Anmeldung für Sie.

03

Sanierung

Das Asbestmaterial wird unter Schutz- und Absaugmassnahmen entfernt, in zugelassene Asbestsäcke verpackt und vollständig deklariert.

04

Entsorgung und Dokumentation

Transport zur bewilligten Deponie, Übergabe mit Wiegeschein. Sie erhalten den vollständigen Entsorgungsnachweis.

Kosten

Kostenübersicht

Richtwerte unserer Partnerbetriebe, inkl. MwSt. Verbindliche Offerte nach Vor-Ort-Begehung.

Kleinsanierung (< 1 m²) CHF 1'500–3'000
Wohnungsboden oder Badezimmer CHF 3'000–8'000
Eternit-Dach EFH (80–120 m²) CHF 8'000–18'000
Vollsanierung Mehrfamilienhaus CHF 15'000–40'000+

Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Liegenschaft und des Baujahrs. Wir vermitteln Sie kostenlos an einen Partnerbetrieb, der Ihnen eine erste Kosteneinschätzung gibt.

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Asbestsanierung nach Gemeinde

Unser Netzwerk vermittelt Asbestsanierung in allen Gemeinden von Basel-Stadt und Baselland. Klicken Sie auf eine Gemeinde für lokale Informationen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Asbestsanierung in der Schweiz?
Die Kosten hängen von der Menge, dem Materialtyp und der Gefährdungsklasse ab. Orientierungswerte: Kleinsanierungen (z. B. einzelne Bodenplatten) ab CHF 1'500. Mittlere Projekte (Eternit-Dach, Sanierung eines Badezimmers) CHF 5'000 bis CHF 15'000. Grosse Vollsanierungen können CHF 30'000 und mehr kosten. Der vermittelte Partnerbetrieb erstellt Ihnen nach Eingang der Analyseergebnisse eine verbindliche Offerte.
Wer darf in der Schweiz Asbest entfernen?
Das hängt von der Gefährdungsklasse ab. Geringfügige Arbeiten (weniger als 1 m² oder 100 g festgebundener Asbest) dürfen unter Schutzmassnahmen auch von Privatpersonen durchgeführt werden. Alle anderen Arbeiten müssen von SUVA-anerkannten Fachkräften ausgeführt werden. Wir beraten Sie zu Ihrem konkreten Fall.
Muss ich die SUVA benachrichtigen?
Bei Asbestsanierungen der Klassen mittel und hoch ist eine Voranmeldung bei der SUVA Pflicht. Die Anmeldefrist beträgt mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn. Der vermittelte Partnerbetrieb übernimmt diese Anmeldung für Sie und stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind.
Wie lange dauert eine Asbestsanierung?
Eine geringfügige Sanierung (z. B. einzelne Bodenplatten) dauert einen halben bis einen Tag. Eine mittlere Sanierung (Dach oder Badezimmer) dauert typischerweise 3 bis 5 Arbeitstage. Bei Vollsanierungen grösserer Objekte planen Sie 2 bis 4 Wochen ein. Dazu kommt die Voranmeldefrist von 14 Tagen bei der SUVA.
Muss ich die Wohnung oder das Haus verlassen?
Bei stark freisetzendem (ungebundenem) Asbest und Hochgefährdungsarbeiten ist ein temporärer Auszug erforderlich, da Schleusen eingerichtet werden und Überdruckbereiche entstehen. Bei geringfügigen und geringgefährdenden Arbeiten ist das in der Regel nicht nötig. Der Partnerbetrieb informiert Sie vorab genau über die erforderlichen Massnahmen.
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SAS-akkreditierte Partnerlabore
Laboranalysen durch akkreditierte Partnerlabore
5 Werktage
Laborbefund in der Regel innert 5 Werktagen
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