«Kann ich den alten Vinylboden selbst entfernen?» oder «Darf ich die Eternitplatten vom Dach selbst abnehmen?» – Das sind Fragen, die wir regelmässig erhalten. Die Antwort ist differenziert und hängt von der Gefährdungsklasse der Arbeit ab.

Die Grundlage: SUVA-Richtlinie 1903

In der Schweiz regelt die SUVA-Richtlinie 1903 den Umgang mit Asbest. Sie unterscheidet vier Gefährdungsklassen:

  • Geringfügig: Weniger als 1 m² oder 100 g festgebundenes Asbestmaterial
  • Gering: Festgebundene Materialien, kleine Mengen
  • Mittel: Grössere Mengen oder schwach gebundene Materialien
  • Hoch: Ungebundener Asbest, Spritzasbest, grosse Mengen

Was dürfen Privatpersonen selbst tun?

Nur geringfügige Arbeiten sind für Privatpersonen ohne spezielle Qualifikation erlaubt:

  • Entfernen von einzelnen, intakten Eternitplatten (weniger als 1 m²)
  • Kleinste Reparaturarbeiten an festgebundenem Asbest

Dabei gelten Mindestschutzanforderungen:

  • Atemschutz (mindestens FFP3-Maske)
  • Schutzanzug (einmal verwendbar, Typ 5/6)
  • Schutzbrille
  • Korrekte Verpackung und Entsorgung des Materials

Was ist verboten – auch für Privatpersonen?

  • Schleifen, Bohren, Sägen, Fräsen von Asbestmaterialien
  • Entfernen von schwach gebundenen Asbestmaterialien (Isolierungen, Spritzasbest)
  • Arbeiten mit Hochdruckwasser an Asbestflächen
  • Eigenständige Entfernung grösserer Mengen festgebundenen Asbests

Warum professionelle Hilfe sich fast immer lohnt

Selbst wenn etwas technisch erlaubt ist, hat professionelle Unterstützung klare Vorteile:

Unterschätztes Risiko

Viele Privatpersonen unterschätzen, wie leicht Asbestfasern freigesetzt werden können. Schon das Berühren, Kratzen oder Verbiegen einer Asbestplatte kann Fasern lösen. Eingeatmete Asbestfasern verursachen Mesotheliom und Lungenkrebs – mit Latenzzeiten von 20–40 Jahren. Das Risiko zeigt sich erst Jahrzehnte später.

Rechtliche Aspekte

Wer als Eigentümer nicht sicherstellt, dass Handwerker auf die Asbestsituation hingewiesen werden, haftet für Gesundheitsschäden. Ein professioneller Befundbericht und eine dokumentierte Sanierung schützen Sie rechtlich.

Haftungsfragen

Bei unsachgemässer Eigenarbeit kann die Gebäudeversicherung Leistungen verweigern oder Versicherungen Schadensersatz einfordern.

Die sicherste Lösung

Unsere Empfehlung: Lassen Sie Asbest von einer SUVA-anerkannten Fachkraft entfernen – auch wenn es sich um geringfügige Arbeiten handelt. Die Kosten sind oft geringer, als man erwartet, und Sie sind auf der sicheren Seite.

Wir bieten kostenlose Erstberatung per E-Mail an und schätzen ein, ob professionelle Unterstützung notwendig ist. Jetzt anfragen.