Asbestmaterial gehört in der Schweiz nicht in den normalen Bauschutt. Die Entsorgung ist gesetzlich streng geregelt – mit guten Gründen. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Eigentümer, Handwerker und Bauherrschaften über die korrekte Asbestentsorgung in der Schweiz wissen müssen.

Gesetzliche Grundlage: VVEA

Die Entsorgung von Asbestmaterial in der Schweiz ist in der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) geregelt. Asbestmaterialien gelten als Sonderabfall und unterliegen besonderen Anforderungen an Verpackung, Transport und Deponieablagerung.

Wo darf Asbest in der Schweiz entsorgt werden?

Asbesthaltige Materialien müssen auf einer bewilligten Reaktordeponie vom Typ E oder F entsorgt werden. Nicht zugelassen sind:

  • Kehrichtverwertungsanlagen (KVA)
  • Inertstoffdeponien (Typ A–D)
  • Bauschuttdeponien ohne Sondergenehmigung

Das BAFU (Bundesamt für Umwelt) führt ein Verzeichnis aller zugelassenen Deponien. In der Region Basel gibt es mehrere zertifizierte Anlagen, mit denen wir zusammenarbeiten.

Achtung: Illegale Asbestentsorgung ist eine Straftat in der Schweiz. Es drohen Bussen bis CHF 100'000 und Strafverfolgung. Die Säuberungskosten bei illegaler Ablagerung trägt in der Regel der Verursacher.

Verpackungsvorschriften

Asbestmaterial muss vor dem Transport korrekt verpackt sein:

  • Feste Materialien (Eternit, Bodenplatten): Doppelwandige, UN-geprüfte PE-Säcke oder Einschweissen in PE-Folie
  • Lockeres Material (Isolierungen): Spezielle Asbestsäcke, luftdicht verschlossen
  • Beschriftung: Gefahrgutaufkleber ADR Klasse 9 + Aufschrift "Enthält Asbest – Nicht öffnen"

Transport

Der Transport von Asbestmaterial auf öffentlichen Strassen unterliegt den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (SDR/ADR). Es sind Begleitscheine und entsprechend ausgebildetes Fahrpersonal erforderlich. Nicht jede Transportfirma ist für Asbest-Transport zugelassen.

Kosten der Asbestentsorgung in der Schweiz

Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus:

  • Verpackungsmaterial: CHF 20–50 pro Sack
  • Transport: CHF 300–800 je nach Menge und Distanz
  • Deponiegebühr: CHF 400–700 pro Tonne (je nach Deponie)
  • Verwaltungsaufwand: Begleitscheine, Deklaration

Richtwerte gesamt:

  • Kleine Mengen (< 200 kg): CHF 500–800
  • Mittlere Mengen (200 kg–1 t): CHF 1'000–2'000
  • Grosse Mengen (> 1 t): CHF 400–700 pro Tonne Deponiegebühr + Transport

Darf ich Asbest selbst entsorgen?

Kleine Mengen fester Asbestzementplatten (Eternit) können von Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen direkt bei der Deponie angeliefert werden. Voraussetzungen:

  • Korrekte Verpackung und Beschriftung
  • Voranmeldung bei der Deponie
  • Keine Vermischung mit anderem Abfall

Bei lockeren oder stark beschädigten Asbestmaterialien ist professionelle Entsorgung zwingend. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an uns – wir beraten Sie kostenlos.

Fazit

Asbestentsorgung in der Schweiz ist klar geregelt: Reaktordeponie Typ E/F, korrekte Verpackung, Begleitschein. Wer diese Regeln nicht einhält, riskiert Bussen und Haftungsansprüche. Wir übernehmen die Entsorgung für Sie – rechtssicher und vollständig dokumentiert.

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