Wände abschleifen, Putz entfernen, Spachtelmasse auftragen – typische Renovierungsarbeiten in Schweizer Altbauten. Was viele nicht wissen: Putz, Spachtelmassen und Texturbeschichtungen aus den 1960er bis 1980er Jahren können Asbest enthalten. Ausgerechnet das Schleifen ist dabei die gefährlichste Tätigkeit, die man ausführen kann.
Welche Putz- und Spachtelprodukte enthielten Asbest?
In der Schweiz wurden verschiedene Innenausbauprodukte mit Chrysotilasbest (Weissasbest) hergestellt:
- Fugenspachtelmassen: Für die Fugenabdichtung bei Gipskartonplatten (Rigips, Fermacell). Chrysotilasbest verbesserte die Festigkeit und verhinderte Rissbildung.
- Wandputzmörtel: Trockenmörtel für Innenputze, insbesondere leichte Gipsputze und Leichtputze auf Kalk-Gips-Basis.
- Texturbeschichtungen und Rauputze: Strukturputze, Dekorputze und akustisch wirksame Beschichtungen für Wand- und Deckengestaltung. Besonders betroffen: sogenannte «Popcorn-Decken» und Spritztexturen.
- Stukkaturen und Modellierputze: Für dekorative Elemente, Gesimse und Formteile im Innenbereich.
- Nassputz für Feuchträume: Klebemörtel und Ausgleichsputze in Badezimmern und Küchen aus dieser Epoche.
In welchem Zeitraum wurde Asbest in Putz verbaut?
- 1960–1975: Sehr häufig – Hochbauphase, Chrysotil in vielen Trockenbausystemen und Putzmörteln
- 1975–1985: Weiterhin verbreitet, aber Hersteller stellten schrittweise um
- 1985–1990: Abnehmend – viele Produkte bereits asbestfrei, aber nicht alle
- Ab 1990: Verboten (ChemRRV 1990)
Wie erkenne ich Asbest im Putz?
Asbest im Putz ist mit blossem Auge nicht erkennbar – weder an Farbe noch Textur. Was Hinweise gibt:
- Baujahr des Gebäudes: Vor 1990 gebaut oder renoviert – erhöhtes Risiko.
- Stark strukturierte Oberflächen: Rauputze, akustisch wirksame Deckenputze und «Popcorn»-Texturen sind besonders häufig betroffen.
- Mehrere Putzschichten: Wenn verschiedene Generationen von Putz sichtbar aufeinander liegen, besteht Unsicherheit über alle Schichten.
- Trockenbauwände: In Gipskartonwänden vor 1990 sitzt der asbesthaltige Fugenspachtel genau dort, wo heute gebohrt wird.
Die einzige sichere Methode ist eine Laboranalyse durch ein akkreditiertes Schweizer Labor. Eine Fachkraft entnimmt eine kleine Probe (ca. 1–2 cm²) unter kontrollierten Bedingungen.
SUVA-Gefährdungsklassen bei Putzarbeiten
Die EKAS-Richtlinie 6503 unterscheidet für asbesthaltige Putze:
- Gering: Handarbeiten ohne Staubentwicklung – z.B. kleinflächiges Abreissen von festem Putz per Hand (< 1 m²)
- Mittel: Mechanisches Abtragen, Stemmarbeiten, kleinflächiges Bohren in asbesthaltigem Putz
- Hoch: Schleifen, Fräsen, Sägen; grössere Mengen; akustische Spritzputze
Für die Klassen mittel und hoch sind SUVA-anerkannte Fachkräfte, spezielle Schutzausrüstung und eine SUVA-Voranmeldung Pflicht. Einen SUVA-anerkannten Betrieb in Basel finden – so gehen Sie dabei vor.
Besonderheit: Gipskarton mit asbesthaltigem Fugenspachtel
In Gebäuden der 1960er bis 1980er Jahre wurden Trockenbauwände oft mit asbesthaltigem Fugenspachtel abgedichtet. Das Problem: Der Spachtel sitzt genau an den Stellen, wo Handwerker heute bohren, schrauben oder Steckdosen setzen. Selbst einzelne Bohrlöcher können Asbestfasern freisetzen, wenn der Fugenspachtel asbesthaltig ist.
Empfehlung: Bevor in Trockenbauwände von Gebäuden vor 1990 gebohrt wird, Fugenspachtel durch Probennahme abklären lassen. Welche anderen Materialien in Schweizer Altbauten betroffen sind, erklärt unser vollständiger Erkennungs-Leitfaden.
Schritt für Schritt: Richtig vorgehen bei Verdacht
- Arbeiten einstellen. Bei feinem weissem Staub beim Schleifen: sofort aufhören, Raum lüften, Fachkraft kontaktieren.
- Verdächtige Flächen nicht weiter bearbeiten. Wände und Decken in Ruhe lassen, bis das Abklärungsergebnis vorliegt.
- Probennahme beauftragen. Fachkraft entnimmt Putzprobe unter kontrollierten Bedingungen. Kosten: CHF 200–400. Ergebnis nach 3–5 Werktagen.
- Negatives Ergebnis: Normale Renovierungsarbeiten können stattfinden.
- Positives Ergebnis: Sanierungskonzept durch SUVA-anerkannte Firma erstellen lassen. Je nach Gefährdungsklasse: Überdecken, Nassabtrag oder Unterdruckbaustelle.
- Freimessung nach Sanierung. Luftmessung zur Bestätigung – CHF 400–800, empfohlen bei Wohn- und Schlafräumen.
Sanierungsoptionen für asbesthaltige Putze
Bei Putz gibt es mehr Optionen als bei Bodenbelägen:
- Überdecken (Encapsulation): Asbesthaltige Putzschicht wird mit einer neuen Schicht überdeckt, ohne mechanische Bearbeitung. Zulässig, wenn die Fläche künftig nicht mehr bearbeitet wird. Günstiger, aber langfristig eine Hypothek auf der Liegenschaft.
- Nassabtrag: Putz wird angefeuchtet und ohne Staubentwicklung händisch abgetragen. Geeignet für kleinere Flächen, Gefährdungsklasse mittel.
- Gekapselter Rückbau: Bei grossen Mengen oder hoher Gefährdungsklasse: Unterdruckbaustelle, Vollschutz, SUVA-Voranmeldung.
Kosten der Abklärung und Sanierung
- Probennahme + Analyse: CHF 200–400 pro Probe
- Kleine Fläche überdecken (< 20 m²): CHF 800–2'000
- Nassabtrag Innenputz: CHF 80–180 pro m²
- Grossflächige Sanierung mit Unterdruckbaustelle: CHF 150–400 pro m²
- Freimessung: CHF 400–800
Alle Sanierungskosten im Überblick finden Sie in unserem Artikel Asbestsanierung Kosten Schweiz.
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